Regalprüfung

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Sicherheit durch regelmäßige Regalprüfungen

Kommissionieren, einstapeln, verpacken und einlagern – die vielfältigen, täglichen Arbeitsprozesse im Lager bedürfen einer hohen Sicherheit. Durch regelmäßige Regalprüfungen und Instandhaltungen wird die Sicherheit von Menschen, Maschinen und Lagerware gewährleistet.

Die Betriebssicherheitsverordnung sieht Lagereinrichtungen/Regale als Arbeitsmittel an. Nach § 10 der BetrSichV müssen diese regelmäßig von befähigten Personen kontrolliert werden. Dabei müssen eventuelle Beschädigungen aufgenommen, vermessen und dokumentiert werden. Grundlage der Kontrollen ist die neue europäische Norm DIN EN 15635 („Leitlinien zum sicheren Arbeiten“). Sie legt den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen/Regalen fest.

Die DIN EN 15635 Norm unterscheidet hierbei zwischen Sichtkontrollen und Experteninspektionen.

Sichtkontrollen

Der Sicherheitsbeauftragte muss sicherstellen, dass Inspektionen in regelmäßigen Abständen, üblicherweise wöchentlich, durchgeführt werden, bzw. in anderen Abständen, die einer Risikoanalyse zugrunde liegen. Ein formaler, schriftlicher Bericht ist aufzuzeichnen und aufzubewahren.

Experteninspektionen

„In Abständen von nicht mehr als 12 Monaten ist eine Regalinspektionvon einer fachkundigen Person durchzuführen. Ein schriftlicher Bericht ist an den Sicherheitsbeauftragten mit Beobachtungen und Vorschlägen zu etwaigen erforderlichen Handlungen zu richten.“

Experteninspektion durch fachkundige Person

Die Experteninspektion ist von einer fachkundigen Person (z.B. ausgebildeter Regalprüfer) durchzuführen, die entsprechende Gesetze und Verordnung, berufsgenossenschaftliche Regeln sowie die entsprechenden Normen und Normenentwürfe kennt. Zusätzlich werden spezielle Kenntnisse über Lagereinrichtungen und Regale vorausgesetzt.

Systematische Prüfung

Alle Lagereinrichtungen/Regale sind systematisch und regelmäßig zu überprüfen. Die Norm sieht als Mindestanforderung dazu folgende Regelungen vor:

  • Sofortige Meldung des Schadens bei Beobachtung an den Sicherheitsbeauftragten
  • Regelmäßige Inspektionen
  • Mindestens alle 12 Monate eine Inspektion durch eine fachkundige Person
  • Anfertigung eines schriftlichen Berichts mit Aufbewahrungspflicht
  • Ursachenermittlung bei wiederholtem Auftreten von Schäden
  • Einführung eines Schadenkontrollverfahrens

Handeln Sie sicher!

Als Betreiber obliegt Ihnen die Verantwortung für die Sicherheit einer Regalanlage. Um Schäden rechtzeitig zu erkennen und damit folgenschwere Unfälle sowie Reparaturkosten zu vermeiden, bieten wir Ihnen Regalprüfungen an. Unsere ausgebildeten Regalprüfer erfüllen nachweislich die Voraussetzungen, um im Sinne von §10 (2) der Betriebssicherheitsverordnung Regalanlagen zu prüfen.

Die Kontrolle erfolgt systematisch anhand eines standardisierten Inspektionsprotokolls, in der Regel während des laufenden Betriebs. Die Ergebnisse der Sichtkontrolle werden detailliert analysiert und protokolliert. Am Ende der Regalinspektion erhalten Sie eine entsprechende Plakette und ein schriftliches Prüfungsprotokoll. Diese belegen die Regalinspektion und weisen gleichzeitig auf den nächsten Termin hin.

Ihre Sicherheit!

Viele Unfälle können durch das rechtzeitige Erkennen von Schäden am Regal vermieden werden. Die Analyse der Schäden im Rahmen der Regalprüfung legt Ursachen offen, so dass Sie anschließend präventive Maßnahmen einleiten können. Entsprechende Empfehlungen zur Prävention erhalten Sie mit dem Prüfungsprotokoll.

Fordern Sie unsere RegalPrüfplaketteer zu den regelmäßigen Kontrollen Ihrer bestehenden Regalanlagen an.

Grundsätzlich sind kraftbetriebene als auch statische Regale prüfpflichtig:

  • Mehrgeschosseinrichtungen
  • Fachbodenregale
  • Palettenregale
  • Kragarm-Regale
  • Einfahrregale
  • Durchfahrregale
  • Durchlaufregale

Ihr individuelles Protokoll dokumentiert die Inspektion

Das Schadenprotokoll trägt die laufenden Nummern der verwendeten Inspektionsplaketten. Es enthält die Informationen zu den Beschädigungen an den Regalen und die daraus nach DIN EN 15635 resultierenden Maßnahmen mit der entsprechenden Gefahreneinstufung (grün, orange oder rot). Außerdem werden hierin mögliche Ursachen für die Beschädigung beschrieben und Empfehlungen zur Vermeidung erneuter Beschädigungen ausgesprochen.

Europäische Inspektionspflicht

Seit vielen Jahren wurden auf europäischer Ebene die fehlenden Erläuterungen für die Schadensbeurteilung erarbeitet. So entstand in Zusammenarbeit von Prüfinstituten, Universitäten und mit dem Sachverstand der Regalhersteller aus ganz Europa die Norm DIN EN 15635.

Materialaufwand und Tragfähigkeit

In der heutigen Zeit werden bei modernen Regalsystemen kontinuierlich Materialaufwand und Tragfähigkeit optimiert. Dies führt dazu, dass bei weniger materialaufwand die Tragfähigkeit von Regalsystemen weiter erhöht werden. Als effektivstes Mittel dieser Materialeinsparung gilt die Reduzierung der Blechdicke der Regale, die durch die optimale Profilierung dünnwandiger Bleche erreicht wird. Im Gegenzug können bereits geringfügige Beschädigungen zu einer Verringerung der Tragfähigkeit der Regale führen.

Die Regalprüfung muss spätestens alle zwölf Monate durchgeführt werden. Die genauen zeitlichen Abstände der Prüfungen werden durch die Gefährdungsanalyse der Betriebssicherheitsverordnung individuell festgelegt. Am Ende der Prüfung erhalten Sie eine entsprechende Prüfplakette.

Beispiel: Eine Regalanlage in einem Betrieb, der in drei Schichten rund um die Uhr arbeitet, wird dreimal häufiger geprüft als in einem Lager mit Ein-Schicht-Betrieb.

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter!

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